Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der mediapool mvp GmbH – gültig für B2B-Geschäftsbeziehungen.
1. Geltung, Vertragsabschluss
Die mediapool mvp GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der mediapool mvp GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der mediapool mvp GmbH schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die mediapool mvp GmbH ausdrücklich.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der mediapool mvp GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die mediapool mvp GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die mediapool mvp GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die mediapool mvp GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die mediapool mvp GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die mediapool mvp GmbH treten der potentielle Kunde und die mediapool mvp GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, die von der mediapool mvp GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der mediapool mvp GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der mediapool mvp GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die mediapool mvp GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die mediapool mvp GmbH.
Alle Leistungen der mediapool mvp GmbH sind vom Kunden binnen sieben Werktagen ab Eingang zu überprüfen und freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt. Der Kunde verpflichtet sich, die im Kick-off-Meeting festgelegten Zeiträume und Deadlines strikt einzuhalten. Bei absehbaren Verzögerungen hat der Kunde die Agentur unverzüglich zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die mediapool mvp GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
6. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten. Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen höherer Gewalt, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses.
7. Vorzeitige Auflösung
Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen. Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist die mediapool mvp GmbH nach Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzukündigen. Bei Zahlungsverzug ist die mediapool mvp GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
8. Honorar
Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die mediapool mvp GmbH ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 10.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die mediapool mvp GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Akontozahlungen abzurufen.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die mediapool mvp GmbH Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die mediapool mvp GmbH den Kunden darauf hinweisen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der mediapool mvp GmbH.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die mediapool mvp GmbH ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der mediapool mvp GmbH bleiben im Eigentum der mediapool mvp GmbH. Sie werden dem Kunden zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt, solange keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der mediapool mvp GmbH zulässig.
11. Kennzeichnung
Die mediapool mvp GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf die mediapool mvp GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen. Die mediapool mvp GmbH ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung.
13. Haftung und Produkthaftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der mediapool mvp GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Ansprüche Dritter, die auf Grund der erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, wenn die mediapool mvp GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Schadensersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke von der mediapool mvp GmbH verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich an die im Impressum angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur (Klagenfurt). Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die mediapool mvp GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.